
Die Geschichte des Vereins
Am 14.10. 1983 wird in Alzey die „Interessengemeinschaft der Hundefreunde Alzey u. Umgebung“ mit Manfred Wieneke als 1. Vorsitzenden gegründet. Ab 1984 wurde das brach liegenden Gelände der Bundesbahn am „Albiger Bogen“ in die Obhut der Hundefreunde Alzey genommen.
Aus der unwirtlichen Brachfläche von immerhin 8.000 m2 wurde begonnen, einen nutzbaren Platz zur Nutzung als Hundetreff und Hundeschule zu errichten. Neben Rodungen und Entsorgungen, dem fehlenden Mutterboden und die Herstellung von begehbaren Flächen waren auch die Probleme, die uns heute als selbstverständlich erscheinen, nämlich Wasser, Strom, Abfluss u.ä. zu lösen.




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Ab 1986 wurden die ersten regelmäßigen Übungsstunden angeboten und bereits ein Jahr später startete der Bau des heutigen Vereinsheim, das in Eigenregie mit vielen Helferstunden und großartigen Materialspenden 1990 fertiggestellt werden konnte. Bereits 1992 musste aus Kapazitätsgründen weitere Flächen von der Bahn gekauft werden, das war der Beginn einer stetigen Vergrößerung des Geländes.




Aus dem einstigen hässlichen Entlein entstand so über die vielen Jahre mit Eigenmitteln und stark unterstützt mit Spenden und Hilfen das heutige Kimbaland. Als ein großer Unterstützer der Vereinsidee und insbesondere jemand, der an die Visionen des Vereinsgründers Manfred Wieneke glaubte, war Walter Zuber (Bürgermeister in Alzey, zuletzt Innenminister von Rheinland-Pfalz), dem zu Ehren der Walter-Zuber-Weg auf dem Gelände gewidmet wurde.
In den letzten Jahren wurde an vielen Themen gearbeitet. So konnten 2006 gegen eine geringe Spende die Geräte des heutigen Spielplatzes und die Grillhütte aus der US Housing Area Gateway Garden abgeholt und bis 2008 auf dem Gelände wieder aufgebaut werden.




Weiterhin wurden an vielen Stellen des Geländes die Zufahrts- und Laufwege durch Pflasterungen u.ä. für eine sichere Nutzung auch für die Zukunft aufgerüstet. Seit 2011 lautet der Vereinsname Hundeakademie Kimbaland e.V. by Manfred Wieneke und ist heute eine Hundeschule mit ca. 3000 Mitgliedern, die inzwischen weit über die Grenzen von Alzey und Umgebung bekannt ist.
Das Gelände
Heute, über 35 Jahre nach Gründung, befinden sich insgesamt 45.000m2 gepflegtes Gelände im Besitz des Vereines. In unserem weitläufigen und überall eingezäunten Areal dürfen die Hunde der Mitglieder vor und nach den Übungsstunden frei laufen. Neben den Wegen, auch durch unser kleines Wäldchen mit einem sehr alten Baumbestand, bietet das Gelände einen Wasserlauf mit einem Teich. Dieser wird durch einen Wasserfall gespeist und insbesondere an heißen Tagen von den Hunden vielfältig genutzt. Beim Auslauf werden gegenseitige Rücksichtnahme und Höflichkeit vorausgesetzt, es ist Platz für jeden vorhanden.

















Wir haben sieben große Trainingsplätze, die individuell eingezäunt und teilweise mit Flutlicht und Lautsprecheranlagen ausgestattet sind, und so für die verschiedenen Übungsstunden sowie für Veranstaltungen vielfältig genutzt werden können. Es stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung, im oberen Bereich vornehmlich für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Vorstands, des Trainer- und des Cateringbereichs während der Öffnungszeiten.
Kimbaland bietet seinen Mitgliedern einen großzügigen Gastgartenbereich mit einer großflächig überdachten Terrasse und einem Sitzbereich unter dachgezogenen Platanen.
Weiterhin gibt es einen tollen Kinderspielplatz im Sichtbereich des Gastgartenbereiches.
Das Freilaufgelände

Kimbaland bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, mit ihren angemeldeten Hunden rund um die Uhr die Plätze 2 und 3 als Freilaufgelände zu nutzen. Es gibt natürlich kein Recht auf Eigennutz eines der beiden Plätze, auch hier gilt gegenseitige Rücksichtnahme und Höflichkeit. Beide Plätze können nach Anbruch der Dunkelheit von den Mitgliedern per Knopfdruck mit einer Flutlichtanlage ausgeleuchtet werden, die sich später selbsttätig abschaltet. Die Nutzung der Plätze erfordert das offene Tragen des Mitgliedsausweises, um der unberechtigten Nutzung durch Nichtmitglieder entgegen zu wirken.
An Wochenenden ist die Nutzung der Plätze eingeschränkt, da die Tore während der Öffnungszeit offen sind, um weiteren Parkraum zur Verfügung zu stellen.
Vorstand

Der Vorstand von Kimbaland steht für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Verein durch die jahrzehntelange Tätigkeit einzelner Mitglieder und damit für eine zumeist sorgenfreie Mitgliedschaft der über 3.000 Mitglieder.

Manfred Wieneke ist der Vereinsgründer und seit über 35 Jahren als Vorsitzender des Vorstandes tätig.

Heidelies Wörner ist seit fast 30 Jahren Mitglied im Verein und hat 2004 die Aufgaben der stellv. Vorstandsvorsitzenden übernommen.

Susi Cordes-Sandfort ist seit über 15 Jahren im Verein und ist seit 2005 Schriftführerin des Vereins.

Martine Frank ist seit 2010 Mitglied im Verein und seit über fünf Jahren die Kassenwartin von Kimbaland.

Roswitha Nagel ist bereits über 20 Jahre im Verein und vor 15 Jahren hat sie das Amt der 1. Beisitzerin übernommen.

Herbert Schulz ist seit über 15 Jahren Mitglied und hat 2018 die Aufgabe des 2. Beisitzers im Verein übernommen.
Mitgliedschaft

Die Anmeldung erfolgt persönlich während der Öffnungszeiten, dabei werden die Hunde einzeln vorgestellt. Bitte bringen Sie den Impfausweis und eine Kopie der Haftpflichtversicherung mit.
Die einmalige Aufnahmegebühr für den ersten Hund eines Neumitglieds beträgt 105 Euro, für jeden weiteren Hund eines Mitglieds 20 Euro.
Der Jahresbeitrag beträgt für den Ersthund 30 Euro und für jeden weiteren Hund 15 Euro. Im Jahresbeitrag sind alle Übungsstunden an den Wochenenden enthalten, für die Intensivstunden an Dienstagen und Donnerstagen sowie die Agilitystunden an den Wochenenden fallen geringe Zusatzgebühren an.
Mitglied werden heißt, einen Aufnahmeantrag auszufüllen (Antrag Seite 1 und Antrag Seite 2) und die geltenden Regeln für diese Mitgliedschaft (Anlage zum Aufnahmeantrag) zu beachten. Alle Änderungen während der Mitgliedschaft sind uns rechtzeitig über eine Mitteilung (Änderungsmitteilung) bekanntzugeben. Die Formulare hierzu können gerne heruntergeladen und im Vorfeld ausgefüllt werden.
Kimbaland ist ein gemeinnütziger Verein und verdankt seine Größe dem ehrenamtlichen Engagement von Manfred Wieneke und seinen ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern. Alle Einnahmen werden nicht privatisiert, sondern in den Verein investiert. Durch dieses ehrenamtliche Engagement, umsichtige Planung und strenge Haushaltsführung kann der Beitrag so niedrig gehalten werden.
Kündigung
Die Kündigung ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss schriftlich bis spätestens zum 30. September eines Jahres vorliegen.
Satzung der Hundeakademie Kimbaland e.V.
§ 1 Name und Sitz, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Verein führt den Namen „Hundeakademie Kimbaland e.V. by Manfred Wieneke“. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Sitz des Vereins ist Alzey. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern ist Alzey.
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein sorgt für eine sachgemäße Hundehaltung durch die Clubmitglieder. Beratung über eine artgerechte Tierhaltung, Ernährung und Pflege. Der Verein bezweckt hundesportliche Ertüchtigung auch im Sinne des Breitensports, unter fachlicher Anleitung (Ausbilder) ohne Drill und Leistungsdruck. Der Verein verfolgt keine Rassehundeausbildung, sondern ist offen für Hunde jeglicher Art und Abstammung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Aufwandsentschädigungen können nach entsprechendem Vorstandsbeschluss gezahlt werden.
(4) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Stadt Alzey, die es unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 7. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen.
(3) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Annahmeantrag (Beitrittserklärung), der an den Vorstand gerichtet werden soll. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung auch von den Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist. Zur Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung beim Vorstand erforderlich.
(3) Der Ausschluss erfolgt,
a) wenn das Vereinsmitglied trotz einmaliger Mahnung mit Frist von 21 Tagen mit der Bezahlung des Jahresbeitrages im Rückstand ist.
b) bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereins.
c) wegen sonstigen schwerwiegenden, die Vereinsdisziplin berührenden Gründen.
(4) Über den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet zunächst der
Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
(5) Vor der Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von mindestens zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Ausschließungsbeschluss des Vorstandes ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief unter der Mitteilung der Gründe bekannt zu geben.
(6) Gegen diesen Beschluss ist die Prüfung zur Mitgliederversammlung zulässig. Die Berufung muss innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand durch eingeschriebenen Brief vorgelegt werden. In der Mitgliederversammlung ist dem Mitglied Gelegenheit zur persönlichen Stellungnahme zu geben.
(7) Mit der wirksamen Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliederverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
(1) Bei der Aufnahme des Mitglieds kann eine Aufnahmegebühr erhoben werden. Außerdem werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben.
(2) Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühren und Jahresbeiträgen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
(3) Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.
(4) Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Gebühren und Beiträge ganz oder teilweise
erlassen oder stunden.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen, sowie an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
(2) Die Mitglieder haben im Rahmen ihrer Betätigung im Verein die vom Vorstand erlassenen Ordnungen (Platzordnung, Geschäftsordnung usw.) zu beachten.
(3) Die Mitglieder sind verpflichtet,
a) die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
b) das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,
c) den Beitrag rechtzeitig zu entrichten,
d) bei Durchführung größerer Projekte des Vereins Sonderleistungen zu erbringen in Form von Arbeitsleistungen oder ersatzweise Geldleistungen, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
Der Vorstand kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand hat mindestens drei, höchstens sieben Mitglieder.
Er besteht aus: a) der/dem 1. Vorsitzenden
b) der/dem 2. Vorsitzenden
c) der/dem Kassenführer/in
d) der/dem Schriftführer/in
e) und eventuell weiteren Beisitzern bis zur Erreichung der Höchstzahl.
Die Vorstandsmitglieder von a) bis b) gehören dem geschäftsführenden Vorstand an (§ 26 Abs. 2 BGB).
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahlperiode beträgt mindestens zwei höchstens vier Jahre, jedoch mit der Maßgabe, dass bei Neuwahlen nur der erste Vorsitzende und der Kassierer und frühestens im darauf folgenden Jahr die restlichen Vorstandspositionen neu gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt, vorbehaltlich des folgenden Absatzes, im Amt.
(3) Die Mitgliedschaft im Vorstand endet, wenn die Voraussetzungen des § 4 vorliegen oder durch Amtsniederlegung.
§ 9 Zuständigkeit des Vorstandes
(1) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.
(2) Vorstandsmitglieder sind, wenn es die finanzielle Situation des Vereines zulässt, berechtigt, Aufwandsentschädigungen aus der „Ehrenamtspauschale“ nach § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz zu zahlen.
§ 10 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes
(1) Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.
(2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.
(3) Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.
§ 11 Mitgliederversammlung
(1) In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied nicht bevollmächtigt werden.
(2) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) die Genehmigung der Bilanz und Jahresrechnung
b) die Entlastung des Vorstandes
c) die Neuwahl des Vorstandes
d) Satzungsänderung
e) die Festsetzung von Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge
f) Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
g) die Auflösung des Vereins (§ 17)
§ 12 Einberufung der Mitgliederversammlung
(1) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen, schriftlich unter Angabe von Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
(2) Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich Ergänzungen der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschließt die Versammlung.
§ 13 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
§ 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und vorhergehenden Diskussionen einem Wahlausschuss übertragen werden.
(2) Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn 1/3 (ein Drittel) der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
(3) Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
(4) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, das heißt, mit der Zahl der Stimmen, die sich aus der Hälfte durch die anwesenden Mitglieder plus einer Stimme ergibt. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine 3/4 (drei Viertel) Mehrheit der anwesenden Mitgliederstimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von neun Zehnteln erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
(5) Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.
(6) Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem geschäftsführenden Vorstand und dem jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 15 Ausschüsse
Der Vorstand ist berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung beim Ablauf des Vereinsgeschehens, Ausschüsse für spezielle Aufgaben einzusetzen. Ausschüsse werden nach Bedarf gebildet.
§ 16 Auflösung des Vereins.
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. (§ 14 Abs.4)
(2) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
(3) Das nach der Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an die Stadt Alzey (§ 2 Abs. 4).
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten als entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
§ 17 Salvatoresche Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer vorstehenden Bestimmung gelten entsprechend die gesetzlichen Regelungen des Vereinsrechts.
Stand 2011

Platzordnung Kimbaland
Liebe Mitglieder, liebe Besucher von Kimbaland!
Wir begrüßen Sie recht herzlich auf Kimbaland, Europas größter Hundeakademie, und heißen Sie auf dem Vereinsgelände willkommen. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Hund viel Freude und Erfolg bei der Ausbildung auf dem Gelände der Hundeakademie Kimbaland!
Da es auch bei uns nicht ganz ohne Regeln geht, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
Allgemein:
- Das Betreten des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
- Die Öffnungszeiten für das Hauptgelände entnehmen Sie bitte den Aushängen und Terminhandzetteln oder informieren Sie sich im Internet unter www.kimbaland.de.
- Das Hauptschulungsgelände ist außerhalb unserer Öffnungszeiten für die allgemeine Nutzung geschlossen.
- Zur Nutzung des Kimbalandgeländes ist es Pflicht, am Heckfenster des Autos den Kimbalandaufkleber anzubringen oder ggf. als „Parkscheibe“ an der Heckscheibe gut sichtbar einzulegen. Der Aufkleber und der Mitgliedsausweis dokumentieren Ihre Mitgliedschaft im Verein. Verständlicherweise möchten wir nicht, dass Vereinsfremde unsere Plätze benutzen. Der Mitgliedsausweis ist entsprechend autorisierten Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
- Bitte achten Sie im Interesse aller Hunde darauf, dass beim Betreten sowie beim Verlassen des Geländes die Türen und Tore stets sorgfältig von Ihnen geschlossen werden!
- Nur Hunde, die haftpflichtversichert sind und die erforderlichen regelmäßigen Schutzimpfungen erhalten haben (Tollwutimpfung ist Pflicht!), können in den Verein aufgenommen werden und dürfen mit auf das Gelände gebracht werden. Die entsprechenden Nachweise hierfür können von uns jederzeit zur Vorlage gefordert werden. Zudem müssen Ihre eventuellen Besuchshunde oder die Hunde von Besuchern ohne Mitgliedschaft grundsätzlich beim Cheftrainer mit allen erforderlichen Unterlagen (Impfpass, Hundehaftpflicht) vorgestellt werden!
- Alle Plätze im unteren Bereich sind ausschließlich unseren Mitgliedern und deren im Verein gemeldeten Hunden vorbehalten. Besuchshunde sind hier grundsätzlich nicht erlaubt.
- Hunde mit ansteckenden Krankheiten haben Platzverbot!
- Jegliche Verunreinigungen des Geländes sind zu vermeiden. Entsorgen Sie bitte auf jeden Fall sofort den Kot ihres Hundes und zögern Sie auch nicht, eine fremde „Tretmine“ zu entfernen. Der Nächste wird es Ihnen danken! Und denken Sie daran, Sie könnten auch bald der Nächste sein! Schaufeln, Rechen, Kotentsorgungsbeutel und die entsprechenden Mülltonnen stehen auf dem gesamten Gelände extra dafür bereit. Mindestens ein Entsorgungsbeutel ist immer mitzuführen.
- Alle Übungsplätze und Rasenflächen dürfen nur mit flachen Schuhen (z.B. Turnschuhen) betreten werden! Gummistiefel, Schuhe mit Absätzen jeder Art und/oder starken Profilsohlen sind nicht gestattet.
- Während der Übungsstunden ist grundsätzlich eine Hundeleine von mindestens 1,80 m bis 2,00 m Länge und ein Halsband mit Zugstopp zu verwenden. Ketten, Metallhalsbänder und Würgehalsungen sind bei uns verboten!
- Gelegentliche Schließungen von Plätzen bleiben bei Bedarf vorbehalten (z.B. bei starker Nässe, Neueinsaat).
- Foto- und Filmaufnahmen auf dem Gelände dürfen nur für den privaten Gebrauch erstellt werden. Veröffentlichungen, z. B. im Internet, sind nicht erlaubt.
- Das Mitbringen läufiger Hündinnen ist unseren Mitgliedern selbstverständlich erlaubt. Läufigkeit ist keine Krankheit. Kimbaland verlangt allerdings von den Besitzern und Besitzerinnen der unkastrierten Rüden und läufigen Hündinnen Rücksichtnahme und Toleranz auf Augenhöhe. Der Hund hat sich dem Menschen anzupassen und nicht umgekehrt. Eine dauerhaft konsequente und gute Erziehung hilft, unkastrierte Rüden in den Schranken zu halten.
- Als gefährlich eingestufte Hunde müssen auch auf unserem Gelände gemäß §1 der Kampfhundeverordnung von Rheinland-Pfalz geführt werden. Unser Gelände ist kein rechtsfreier Raum. Das heißt Maulkorb und Leine sind auch bei uns für diese Hunde Pflicht. Bei der Aufnahme in den Verein ist dieser Umstand dem Team zwingend mitzuteilen. Bitte alle erforderlichen Unterlagen zur Einsicht mitbringen (den Sachkundenachweis mit amtlicher Genehmigung für das Führen eines gefährlichen Hundes sowie Ihren gültigen Personalausweis). Sollte ein Hund bei bereits bestehender Mitgliedschaft durch einen aktuellen Vorfall als gefährlich eingestuft werden, ist auch dieses dem Team umgehend mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung oder Verschweigen erfolgt in beiden Fällen sofortiger Vereinsausschluss.
- Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Hund NIRGENDWO auf dem Gelände Löcher scharrt, diese stellen eine Unfallgefahr für Mensch und Hund dar, außerdem geht der Rasen davon kaputt. Arbeit, Kosten, Neueinsaat und Platzsperrungen sind dann leider die Folge!
- Die Benutzung der Agility-Geräte ist nur im Beisein eines Trainers gestattet. Bei Zuwiderhandlung haftet der Verursacher für alle Schäden.
Verhalten auf den Freilaufflächen:
Die unteren Freilaufflächen sind nur für Mitglieder und deren Hunde!
- Die Plätze 2 und 3 im unteren Bereich gehören selbstverständlich mit zum Schulungsbereich der Hundeakademie. Sie stehen nur unseren Mitgliedern unabhängig von den Öffnungszeiten für den Freilauf von sozialisierten Hunden zur Verfügung. Die Nutzung dieser Bereiche ist mit einem hohen Maß an Verantwortung des Halters und Anforderungen an den Hund verbunden!!!! Gegenseitige Rücksichtnahme und Höflichkeit sind die Grundvoraussetzungen für die Nutzung dieser Plätze! Bei der Aufnahme in den Verein, aber auch im weiteren Verlauf der Mitgliedschaft, entscheidet der Cheftrainer, ob die Voraussetzungen, diese Freilaufbereiche nutzen zu dürfen, bei Hund und Halter gegeben sind. Regelmäßiger Unterrichtsbesuch sozialisiert den Hund und informiert den Halter. Regelmäßige Schulung hilft außerdem, Probleme rechtzeitig zu erkennen und kann angeordnet werden!
- Jeder, der die Plätze 2 und 3 nutzt, ist verpflichtet, außer der Kimbalandplakette auf dem Auto auch seinen Mitgliedsausweis deutlich sichtbar an der Kleidung zu tragen. Hierfür können an der Information entsprechende Anhänger erworben werden. Alle Mitglieder haben das Recht, diese Plätze zu nutzen. Es ist nicht gestattet, dass Mitglieder anderen Mitgliedern aus Eigennutz den Zutritt zu den Plätzen 2 und 3 verweigern. Alle Mitglieder sind berechtigt, Anwesende ohne Ausweis vom Platz zu verweisen, im Bedarfsfall sogar mit Hilfe der Ordnungsbehörde.
- Die großen Mülltonnen in allen Freilaufbereichen sind NUR für Hundekot und nicht für sperrige Gegenstände vorgesehen, wie bereits schon passiert. Also bitte keine Stöckchen, Windeln, Schnaps- Wein-, Sektflaschen, Fußbälle, kaputtes Hundespielzeug, alte Hundedecken, Fallobst, Autoabdeckungen, Geschirr (egal ob Plastik oder Porzellan), Kleidung, Pappe, Essens- und Trinkverpackungen etc. in diese Tonnen werfen sondern mitnehmen!! Dies ist Müll, der bei Ihnen zuhause in die entsprechenden Müllgefäße sortiert entsorgt werden muss und uns hier an unsere Grenzen bringt. Unser Gelände ist keine Müllentsorgungsstation und wir haben diesbezüglich eine sehr begrenzte Kapazität!
- Auch die kleinen Restmülltonnen auf den Parkplätzen stehen ausschließlich für kleineren Restmüll zur Verfügung, aber bitte nicht für oben Genanntes!
- Das Benutzen von Hundespielzeug, insbesondere von Wurfgegenständen wie Bällen, Frisbees usw. in den Freilaufbereichen ist ausdrücklich nur dann gestattet, wenn kein anderer Halter diesen Bereich mit seinem Hund nutzt, da es hierbei unter den Hunden schnell zu Reibereien kommt.
- Platz 2 und 3 dienen an Wochenenden und bei Veranstaltungen oft als zusätzlicher Parkplatz. Wir bitten deshalb dringend, generell nicht vor den Toren und auch nicht gegenüber davon zu parken.
Catering & Co
- Auf der Terrasse und im Cateringbereich ist unbedingt darauf zu achten dass sich Ihr Hund stets unter Ihrer Aufsicht befindet. Gegebenenfalls ist er anzuleinen, um Raufereien und Verunreinigungen zu vermeiden.
- Tische, Stühle und Aschenbecher werden bitte wieder auf den Platz, auf dem sie ursprünglich standen, zurückgestellt. Benutztes Geschirr wird wieder beim Catering abgeben. Die Aschenbecher sind auszuleeren. Wir sind kein Restaurant sondern ein Verein und haben keine Angestellten!
- Es ist nicht gestattet, dass sich Mitglieder zum Zwecke der Selbstversorgung eigene Speisen und Getränke auf das Vereinsgelände mitbringen. Der Verein verfügt über einen eigenen Cateringbereich, in welchem alle Vereinsmitglieder eine Vielfalt an Speisen und Getränken zu moderaten Kosten erwerben können. Die Erlöse aus dem Cateringbereich spielen eine wesentliche Rolle in der Finanzierung des Vereins und kommen dem Verein und seinen Mitgliedern wieder in vollem Umfang zu Gute.
- Bei bestimmten Veranstaltungen kann Leinenpflicht ausgesprochen werden.
- In das Vereinsheim dürfen Hunde nur angeleint mitgenommen werden.
- Organisierte Gruppen und Vereine haben nur Zutritt nach schriftlicher Genehmigung des Vorstandes.
- Das Werben für andere Hundevereine ist verboten und führt zum Vereinsausschluss.
- Auf dem gesamten Vereinsgelände darf niemand ohne Genehmigung des Vorstands für Waren oder Dienstleistungen werben, bzw. diese zum Verkauf anbieten.
- Den Anordnungen des Teams ist Folge zu leisten. Bitte beachten Sie, dass alle auf Kimbaland engagierten Personen ehrenamtlich tätig sind und unterstützen Sie deren Arbeit!
Kinder und Kinderspielplatz
- Wichtig zu wissen (Haftungsausschluss): Auf dem gesamten Gelände, auch dem Kinderspielplatz, obliegt den Eltern oder den damit beauftragten Personen die alleinige Haftungs- und Beaufsichtigungspflicht der Kinder!
- Unser Kinderspielplatz ist nur für Kinder da und für Hunde gesperrt.
- Achten Sie dringend darauf, dass die Kinder auf keinen Fall außerhalb des Spielplatzes rennen oder toben und dass sie auf den Wiesen und Wegen bleiben und nicht an den Abhängen, im/am Wasserfall-, Teich- oder Bachlaufbereich herumturnen (Große Unfallgefahr!).
Unsere Ausbildung:
- Die Hundeakademie Kimbaland e. V. bietet allen ihren Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Hunde in Gehorsam, Leinenführigkeit und Verkehrssicherheit auszubilden und zu sozialisieren. Beachten Sie, dass Sozialisierung in hohem Maß im Unterricht, aber auch im kontrollierten Freilauf stattfindet.
- Das Prinzip unserer Ausbildung beruht auf Gruppenarbeit. Der Hund sieht dabei, was seine Artgenossen machen und begreift dadurch sehr schnell, was von ihm verlangt wird. Im Unterricht lernen Sie unter Anleitung unserer Ausbilder, Ihren Hund zu führen und ihm in kleinen Schritten beizubringen, was einen gehorsamen Hund ausmacht.
- Durch regelmäßige Teilnahme an unseren Übungsstunden werden Sie bald einen Begleiter haben, der Ihnen viel Freude macht.
- Unsere Übungszeiten entnehmen Sie bitte den Terminhandzetteln und Aushängen oder Sie informieren sich im Internet unter www.kimbaland.de. Wenn Sie unsicher sind, welche Übungsstunde für Sie und Ihren Hund die richtige ist, fragen Sie bei unseren Trainern vom Kimbaland-Team nach.
- Selbstverständlich erteilt unser Cheftrainer Manfred Wieneke auf Wunsch auch Einzelunterricht.
- Als Ausbildungsnachweis können Sie bei uns mit Ihrem Hund auch die Begleithundeprüfung ablegen. Die bestandene Prüfung wird durch den Begleithundepass dokumentiert. Dieser ist mit einem Foto Ihres Hundes versehen und kann Ihnen auch als Identitätsnachweis wertvolle Dienste leisten.
Wir appellieren nochmals an Sie:
- Bitte entfernen Sie den Kot Ihres Hundes sofort und zögern Sie auch nicht, einmal ein fremdes Häufchen zu entsorgen. Kot ist ein Krankheitsübertrager und stellt eine Seuchengefahr dar.
- Und außerdem: Nur ein sauberes, gepflegtes Gelände lädt zum Wiederkommen ein!
Viel Freude auf Kimbaland!
Der Vorstand
Hundeakademie Kimbaland e.V. –by Manfred Wieneke
V2.0-201028
Der Gastgartenbereich

Im Gastgartenbereich werden die Mitglieder in einer angenehmen Atmosphäre mit leckeren Torten und guten Speisen zu moderaten Preisen vor und nach den Übungsstunden versorgt. Es gibt immer Kaffee und kühle Getränke. Kimbaland wünscht guten Appetit.


Dieser Bereich ist ein Ort, an dem Hundehalter Kommunikation und Geselligkeit pflegen. Oft werden hier Freundschaften geschlossen. Auch hier dürfen unsere Hunde unter Aufsicht frei laufen!


Freiwillige Helfer und Kuchenbäcker sind jederzeit gerne willkommen, denn auch das Cateringteam arbeitet ehrenamtlich.
Der Spielplatz

Kimbaland hat einen der schönsten Spielplätze weit und breit mit einer Vielzahl unterschiedlicher Geräte. Der Spielplatz ist eingezäunt, die Hunde müssen draußen bleiben. Er ist vom Gastgartenbereich für die Eltern und Begleiter sehr gut einsehbar.


Hier können die Kinder der Mitglieder gemeinsam spielen und sich unter Aufsicht der Erwachsenen austoben. Auf dem Spielplatz ist im Gegensatz zu allen anderen Plätzen das Laufen erlaubt.


Natürlich geht es auch hier um gegenseitige Rücksichtnahme und wir bitten um pflegliche Behandlung der Geräte.