Ausweispflicht bei Nutzung der Freilaufplätze 2 und 3

Ausweispflicht bei Nutzung der Freilaufplätze 2 und 3

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  • Beitrags-Kategorie:2018 / Vorstand

Ab 1. September 2018 ist jeder, der die Plätze 2 und 3 nutzt, verpflichtet, außer der Kimbalandplakette auf dem Auto auch seinen Mitgliedsausweis deutlich sichtbar an der Kleidung zu tragen. Hierfür können an der Information entsprechende Anhänger erworben werden.

Alle Mitglieder haben das Recht, diese Plätze zu nutzen. Es ist nicht gestattet, dass Mitglieder anderen Mitgliedern aus Eigennutz den Zutritt zu den Plätzen 2 und 3 verweigern.

Alle Mitglieder sind berechtigt, Anwesende ohne Ausweis vom Platz zu verweisen, im Bedarfsfall sogar mit Hilfe der Ordnungsbehörde.